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Japans Oberster Gerichtshof: KI darf nicht als Erfinder auf Patentanmeldungen stehen
Japans Oberster Gerichtshof hat die Berufung eines amerikanischen Ingenieurs abgewiesen, der wollte, dass eine künstliche Intelligenz als Erfinder auf einer Patentanmeldung genannt wird. Die Entscheidung bestätigt: Erfinder im Sinne des Patentgesetzes müssen natürliche Personen sein.
Der Fall
Der Kläger hatte 2020 eine Patentanmeldung für Lebensmittelbehälter und andere Gegenstände eingereicht – erfunden von DABUS, einer KI, die der Kläger selbst entwickelt hatte. Als Erfinder-Name gab er an: “DABUS, the artificial intelligence that autonomously invented this invention.”
Das Patentamt verlangte die Nennung einer Person als Erfinder. Der Kläger weigerte sich, die Anmeldung wurde abgelehnt.
Die Gerichtsentscheidungen
Tokyo District Court: Das Patentgesetz geht davon aus, dass ein Erfinder eine natürliche Person ist. Die Klage wurde abgewiesen.
Intellectual Property High Court: Bestätigte die untere Instanz. Zusätzlich argumentierte das Gericht, das Gesetz habe die schnelle Entwicklung von KI nicht antizipiert. Die Frage, ob KI-erfundene Erfindungen Patentschutz erhalten sollten, erfordere gesellschaftliche Diskussion.
Supreme Court: Wies die Berufung zurück. Die Entscheidung ist nun rechtskräftig.
Der globale Kontext
Ähnliche Fälle gab es bereits in anderen Jurisdiktionen. DABUS-Anmeldungen wurden auch in den USA, Europa und Australien abgelehnt – mit unterschiedlichen Begründungen, aber demselben Ergebnis: KI kann derzeit nicht als Erfinder gelten.
Implikationen
Die Entscheidung wirft Fragen auf für eine Zukunft, in der KI zunehmend kreative und erfinderische Aufgaben übernimmt. Sollte es einen neuen Schutzmechanismus für KI-Erfindungen geben? Braucht die Patentgesetzgebung eine Reform? Japan jedenfalls bleibt bei der klassischen Auslegung: Nur Menschen erfinden im rechtlichen Sinne.
Quelle: The Japan News