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Berufungsgericht bestätigt Anthropic-Blacklisting: Zwei Gerichte, zwei Urteile
Der US Court of Appeals for the District of Columbia Circuit hat das Blacklisting von Anthropic durch die Trump-Regierung gebilligt. In einer 2:1-Entscheidung vom 25. September wiesen die Richter die Klagen von Anthropic ab und stellten klar: Die Regierung darf Unternehmen wegen verweigerter KI-Features auf eine Blacklist setzen - selbst ohne Böswilligkeit des Unternehmens.
Zwei Risiken, ein Abwägen
Das Gericht räumt ein, dass der Fall “profoundly difficult questions” über den militärischen Einsatz “almost unimaginably powerful” Technologien aufwirft. Es sieht beide Gefahren: “overly constrained” KI-Modelle könnten während militärischer Operationen unerwartet abschalten und diese scheitern lassen - “unconstrained” Modelle könnten halluzinierte Ziele für letale Militärgewalt liefern. Die Abwägung treffe aber Verteidigungsminister Pete Hegseth, nicht die Gerichte.
Parteiliche Entscheidung?
Die beiden Richter, die gegen Anthropic stimmten - Gregory Katsas und Neomi Rao - wurden beide von Trump ernannt und dienten in seiner ersten Amtszeit. Der dritte Richter des Panels stimmte abweichend und dissentiert.
Widerspruch aus Kalifornien
Das Urteil verschärft eine ungewöhnliche Pattsituation: Vor weniger als einem Monat hatte ein Bundesgericht in Nord-Kalifornien das Blacklisting für illegal erklärt, da Anthropic die Definition eines Supply-Chain-Risikos nicht erfüllt. Anthropic zeigte sich enttäuscht und prüft weitere Schritte - sowohl ein En-Banc-Verfahren als auch eine Supreme-Court-Petition sind möglich. Unterdessen behauptet Handelsminister Howard Lutnick, die Beziehungen seien längst wieder “in tune”.
Zum Original: Ars Technica