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Meta streicht „train“ aus den Geschäftsbedingungen – Scraping-Sorgen bleiben

meta ai-training scraping copyright

Was passiert ist

Metas überarbeitete Commercial Terms gelten ab dem 30. Oktober. Die erste Fassung erlaubte Meta, „any content“ von Websites, die auf Business-Seiten verlinkt sind, zu nutzen, um Produkte zu „provide, develop, improve, research, train, and maintain“. Rechtsexperten warnten gegenüber Nieman Lab, Meta könne so Lizenzgebühren an Nachrichtenhäuser umgehen, indem es Unternehmen zur Datenfreigabe zwingt.

Die Änderung

Meta hat nun „train“ und „any content“ gestrichen. Stattdessen darf Meta regelmäßig Updates von den Websites der Business-Nutzer ziehen, um „advertising and business products“ zu entwickeln und zu verbessern sowie die Sicherheit der Produkte zu wahren. Laut Meta betrifft das nur Werbe- und Business-Produkte, robots.txt werde weiter respektiert – eine entsprechende Klausel in den Bedingungen fehlt allerdings.

Kritik bleibt

  • Anwalt Matt Topic: „develop“ sei breit genug, um „train“ einzuschließen; „business product“ sei nicht definiert.
  • Cornell-Professor James Grimmelmann: Die Formulierung sei weiterhin „broad enough to drive a truck through“ und beschränke das Scrapen ganzer Seiten nicht.
  • Meta hat Nutzer nicht gesondert über die geänderte Formulierung informiert.

Kurz: Kosmetik am Wortlaut, aber kein verbindlicher Schutz für Website-Betreiber.

Quelle: Ars Technica