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Anthropic markiert KI-generierte Inhalte - Wasserzeichen und Metadaten
EU AI Act treibt Transparenz voran
Anthropic hat den Code of Practice zur Transparenz KI-generierter Inhalte nach Artikel 50(2) des EU AI Act unterzeichnet. Claude-Modelle, die ab dem 2. August 2026 in der EU auf den Markt kommen, unterstützen maschinenlesbare Markierungen ab Tag eins. Bestehende Modelle sollen im Rahmen einer Übergangsfrist nachgerüstet werden.
Zwei Markierungstechniken
Anthropic kombiniert zwei Ansätze zur Kennzeichnung von Claude-Ausgaben:
- Eingebettete Wasserzeichen: Direkt im generierten Text verwoben, unsichtbar für Leser, verändert weder Bedeutung noch Qualität. Überdauert Kopieren, Einfügen und teilweise auch Bearbeitungen.
- Signierte Provenienz-Metadaten: Bei Dateitypen wie .svg, .png oder .jpg wird Metadaten nach dem C2PA-Open-Standard angehängt. Diese zeigen, ob eine Datei durch Claude verarbeitet wurde und ob sie manipuliert wurde.
Wo die Markierung gilt
- Alle Claude-Oberflächen: API, Claude, Claude Code, Cowork und Claude Tag
- Cloud-Partner: AWS, Google Cloud, Microsoft Foundry
- Weltweit, unabhängig von der Region
Grenzen der Markierung
Eine erkannte Markierung ist ein Indikator, kein Beweis. Claude könnte nur Korrektor, Übersetzer oder Zusammenfasser gewesen sein, nicht zwingend der Urheber. Fehlt eine Markierung, schließt das KI-Erzeugung ebenfalls nicht aus - starke Bearbeitung, kurze Texte oder Metadaten-Verlust können sie unkenntlich machen. Detaillierte Nachweis-Dokumentation folgt.
Original: support.claude.com