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Deutsches Gericht macht Google für AI-Overviews haftbar
Das Landgericht München hat mit einem Präzedenzurteil entschieden: Google haftet direkt für falsche Behauptungen in seinen KI-generierten Such-Overviews. Die bisherige Rechtsprechung zur Suchmaschinen-Haftung gilt für KI-Antworten nicht.
Der Fall
Google’s AI Overviews hatten zwei Münchner Verlage fälschlicherweise mit Betrugsmaschen und unseriösen Geschäftspraktiken in Verbindung gebracht. Die KI vermischte Informationen über andere, tatsächlich dubiose Unternehmen mit den Klägern und zog Verbindungen, die in keiner der verlinkten Quellen standen.
Das Gericht untersagte Google per einstweiliger Verfügung die Verbreitung dieser falschen Behauptungen (Az. 26 O 869/26).
AI Overviews ≠ Suchergebnisse
Das Kernargument des Gerichts: AI Overviews funktionieren grundlegend anders als klassische Suchergebnisse. Die KI formuliert und bewertet Inhalte „in eigenen Worten und nach eigener Struktur". Eröffnet werden die Antworten mit konfidenten Aussagen wie „Ja, [Unternehmen] ist bekannt für unseriöse Geschäftspraktiken", gefolgt von einer eigenen Struktur mit Zusammenfassung, Warnsignalen und Tipps.
Das Gericht stellte fest, dass die KI Behauptungen aufstellte, „die nicht einmal in den Suchergebnissen stehen". Keine der verlinkten Quellen zog eine Verbindung zwischen den Klägern und den erwähnten dubiosen Unternehmen. Das Gericht nannte diese „eigene Aussagen des Beklagten".
Ende der Suchmaschinen-Privilegien
Das LG München prüfte auch die Rechtsprechung des BGH zu Suchmaschinen und Autocomplete. Der BGH hatte Suchmaschinenbetreiber nur als indirekte Verletzer eingestuft, da sie lediglich Drittinhalte auffindbar machen. Eine proaktive Prüfungspflicht würde das Funktionsprinzip von Suchmaschinen gefährden.
Für AI Overviews gilt das nicht: Eine reguläre Suchmaschine verweist auf externe Websites. AI Overviews hingegen generieren „selbstständige, neue und inhaltliche Aussagen" durch Bewertung und Kombination von Inhalten verschiedener Drittanbieter-Seiten. Und nur Google kann diese Aussagen prüfen.
Die „Nutzer können selbst prüfen"-Verteidigung
Google argumentierte, Nutzer könnten die verlinkten Quellen selbst prüfen. Nutzer wüssten grundsätzlich, „dass mit KI generierte Informationen nicht blind vertraut werden sollte".
Das Gericht wies das zurück: Die Verbindung zwischen Quellen und generiertem Inhalt ist nicht immer vorhanden. Und bei der Skalierung, mit der Google AI Overviews ausliefert, ist die Argumentation bemerkenswert.
KI-Meinungen mit weniger Schutz
Das Gericht stufte KI-generierte Meinungen als weniger schützenswert ein. Sie haben „keine eigenständige meinungsbildende Wirkung", da sie keinen Beitrag zur geistigen Auseinandersetzung leisten, sondern nur aggregieren und wiedergeben. Eine Qualifizierung als „Meinungsäußerung" sei nicht möglich.
Haftungsteilung: Google zahlt 80%
Interessant auch die Kostenentscheidung: Die Kläger wollten Google für die gesamten Verbreitungskosten haften lassen. Das Gericht entschied: Google trägt 80%, die Kläger 20% – weil eine anwaltliche Aufforderung zur Unterlassung vor der einstweiligen Verfügung ausgereicht hätte.
Quelle: The Decoder